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Baden-Württemberg setzt sich erfolgreich für die Vereinfachung von EU-Beihilfen ein

Um in den Genuss einer Beihilfe von 45 Euro pro Hektar zu gelangen, müssen die auf der Fläche geernteten Rohstoffe für die Produktion elektrischer und thermischer Energie oder Herstellung von Biokraftstoffen verwendet werden. Der enorm hohe Aufwand für die Antragstellung, Kontrolle des Anbaus und Sicherstellung der verordnungsgemäßen Verarbeitung stehe in keinem ausgewogenen Verhältnis zur Beihilfenhöhe. Das sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am 11. Mai 2007 in Stuttgart.
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Auch deshalb hat sich Baden-Württemberg immer wieder in Berlin und Brüssel für die Abschaffung oder zumindest für eine starke Vereinfachung der Regelungen für die Beihilfe für Energiepflanzen eingesetzt. Meldepflichten der Verarbeiter reduziert Die Beihilfe für Energiepflanzen wurde im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2004 neu eingeführt. In Deutschland ist im Jahr 2006 für 369.000 Hektar die Beihilfe für Energiepflanzen beantragt worden, hiervon lagen 8.665 Hektar in Baden-Württemberg - mit stark steigender Tendenz. Die Ausweitung des Energiepflanzenanbaus ist jedoch nicht so sehr auf die Gewährung dieser flächenbezogenen Beihilfe zurückzuführen, sondern vielmehr auf die in den letzten Jahren geschaffenen...
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