Geänderte Anwendungsbestimmungen für Clomazone
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone das Ruhen der Zulassung aufgehoben und gleichzeitig geänderte Anwendungsbestimmungen festgesetzt.
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Im August 2011 hatte es Berichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen nach der Anwendung clomazonehaltiger Pflanzenschutzmittel in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Außerdem waren in der Umgebung behandelter Flächen Blattaufhellungen an Pflanzen zu beobachten gewesen. Das BVL ordnete daraufhin für diese Pflanzenschutzmittel das Ruhen der Zulassung an. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – zuständig für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln – ist in einer Beurteilung des Vorfalls zu dem Fazit gelangt, dass ein Zusammenhang zwischen den berichteten Symptomen und der Belastung der Betroffenen durch die fraglichen Pflanzenschutzmittel als unwahrscheinlich anzusehen ist. Geruchsintensive Inhaltsstoffe dieser...