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EU-Rechtsvorschriften zu „Bio-Wein“ verabschiedet

Der Ständige Ausschuss für ökologischen Landbau (SCOF) hat die noch ausstehenden Durchführungsvorschriften für die ökologische Weinerzeugung verabschiedet. Mit diesen Durchführungsbestimmungen, die ab der Ernte 2012 gelten werden, wird die Verwendung der Angaben „Bio-Wein“ bzw. „Öko-Wein“ in der Etikettierung zugelassen. Das Gleiche gilt für die Verwendung des EU-Bio-Logos.
Veröffentlicht am
Ein wesentlicher Inhalt der neuen Verordnung ist die Regelung des zulässigen Gesamt-SO2-Gehaltes für Weine aus ökologischem Anbau. Für Weine mit einem Restzuckergehalt von wenigerals 2 g/l gelten danach folgende Höchstwerte: • Rotweine max. 100 mg/l SO2 (herkömmliche Weine 150 mg/l) • Weiß- und Roséweine: max. 150 mg/l SO2 (herkömmliche Weine 200 mg/l). Für alle anderen Weine werden die in Anhang I B der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 festgelegten SO2-Höchstwerte um jeweils 30 mg/l abgesenkt. In die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 (Artikel 47 „Katastrophenfälle“) aufgenommen wird eine Regelung, wonach die zuständige Behörde vorübergehend folgende Maßnahme genehmigen kann: „die Verwendung von Schwefeldioxid bis zu dem gemäß Anhang I B der...
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