Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Antragstellung: Acker- und Grünlandstatus beachten

Aus einer Information des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag 2012 geht hervor, dass sich aus langjährigem Feldgras- bzw. Feldfutteranbau (Ackerfutter) auf Alt“-Ackerstandorten Dauergrünlandbestände entwickeln.
Veröffentlicht am
Somit sind Ackerfutterflächen (Klee, Kleegras, Luzerne-Gras-Gemenge, Luzerne, Ackergras), die im Jahr 2006 bzw. früher angesät wurden und seither durchgängig mit derselben Ackerfutterkultur genutzt wurden, bei einer weiteren Hauptnutzung als Ackerfutter im Jahr 2012 erstmals bzw. weiterhin als Dauergrünland einzustufen. Ausgenommen sind Flächen, die zwischenzeitlich aus der Erzeugung genommen worden sind (NC 591). Für die EU-Flächenbeihilfen wird Dauergrünland definiert als Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes waren. Flurstücksverzeichnis...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.