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Strengere Zulassungsverfahren für Futtermittelhersteller in Kraft

Strengere Zulassungsverfahren für Futtermittelhersteller sind in Kraft gesetzt. Die entsprechende EU-Verordnung wurde am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 16. September 2012. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 3. April 2012 mit.
Veröffentlicht am
Wichtige Punkte des „Dioxin-Aktionsplans" auf europäischer Ebene sind umgesetzt. So müssen Futtermittelhersteller, die beispielsweise rohe pflanzliche Öle oder Futterfette mischen, künftig ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen durchlaufen. Die entsprechende EU-Verordnung wurde am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 16. September 2012. Damit ist die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe gemeinschaftsweit rechtlich verankert. Zusätzlich Zulassungspflicht für Unternehmen in Deutschland, die gleichzeitig mit Futterfetten und technischen Fetten handeln Deutschland wird diese Regelung außerdem um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzen, die gleichzeitig...
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