Bundeskabinett will Renten auch in der Alterssicherung der Landwirte anheben
Das Bundeskabinett hat am 18. April 2012 beschlossen, die Renten in der
Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2012 anzuheben. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit.
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Mit dem am 18. April 2012 erfolgten Beschluss des Bundeskabinetts sollen zum 1. Juli 2012 auch die rund 613.000 Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte von den im Jahr 2011 gestiegenen Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Die Renten der Landwirte steigen damit in gleichem Maße, wie sich die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Der Anstieg in den alten Bundesländern beträgt 2,18 Prozent. In den neuen Bundesländern steigen die Renten um 2,26 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte – das ist der Betrag an monatlicher Rente, der für ein Kalenderjahr Beitragszahlung erzielt wird...