Meldepflicht für Güllehandel
Niedersachsen führt eine Meldepflicht für die Verbringung von Wirtschaftsdünger ein.
- Veröffentlicht am
Die Landesregierung in Hannover verabschiedete jetzt die Verordnung über Meldpflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger, die am 1. Juli in Kraft tritt. Eine ähnliche Regelung hatte zuvor bereits Nordrhein-Westfalen erlassen. Der niedersächsischen Landesregierung zufolge wird mit der neuen Verordnung die Verteilung der in Niedersachsen anfallenden Wirtschaftsdünger wie beispielsweise Gülle, Gärreste und Hühnertrockenkot künftig elektronisch erfasst und kontrolliert. Die Verordnung schreibt eine Meldepflicht für Betriebe vor, die Wirtschaftsdünger abgeben oder transportieren; sie gilt auch für Wirtschaftsdünger, die zum Beispiel aus den Niederlanden nach Niedersachsen verbracht werden. Die Meldungen sind in elektronischer Form halbjährlich...