Musterbrief gegen Datenweitergabe
Die von der Bundesregierung geplante und vom Parlament verabschiedete Änderung des Meldegesetzes würde bei Inkrafttreten das Recht der Bürger an ihren eigenen Daten weiter aufweichen, der Staat würde zum Adresshändler. Das befürchten zumindest Verbraucher- und Datenschützer.
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Doch bereits jetzt können Meldeämter Daten von Bürgern weitergeben, solange dem nicht widersprochen wird, teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit. Nach der bisherigen Regelung des Meldegesetzes können von den Meldeämtern Daten gemeldeter Bürger wie Anschrift oder Alter an Adresshändler weitergegeben werden. Wer bei der An- oder Ummeldung der Datenweitergabe nicht widersprochen hat, kann dies aber auch noch im Nachhinein. Unterhttp://www.vz-bw.de/meldegesetz ist ein entsprechender Musterbrief der Verbraucherzentrale zum Widerspruch abrufbar.