Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Musterbrief gegen Datenweitergabe

Die von der Bundesregierung geplante und vom Parlament verabschiedete Änderung des Meldegesetzes würde bei Inkrafttreten das Recht der Bürger an ihren eigenen Daten weiter aufweichen, der Staat würde zum Adresshändler. Das befürchten zumindest Verbraucher- und Datenschützer.
Veröffentlicht am
Doch bereits jetzt können Meldeämter Daten von Bürgern weitergeben, solange dem nicht widersprochen wird, teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit. Nach der bisherigen Regelung des Meldegesetzes können von den Meldeämtern Daten gemeldeter Bürger wie Anschrift oder Alter an Adresshändler weitergegeben werden. Wer bei der An- oder Ummeldung der Datenweitergabe nicht widersprochen hat, kann dies aber auch noch im Nachhinein. Unterhttp://www.vz-bw.de/meldegesetz ist ein entsprechender Musterbrief der Verbraucherzentrale zum Widerspruch abrufbar.
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.