Flächenstilllegung soll ab 2008 aufgehoben werden
Baden-Württemberg unterstützt die im EU-Agrarrat eingebrachte Forderung, die Pflicht zur Stilllegung von zehn Prozent der Ackerfläche ab 2008 auszusetzen. Seit Einführung der Agrarreform 2005 setze sich Baden-Württemberg für die Abschaffung der Stilllegungspflicht ein. Da die Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage wieder funktionieren, sei die Flächenstilllegung zur Marktregulierung überflüssig geworden. Das sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 16. Juli 2007 in Stuttgart.
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Die Absenkung der Mindestpreise sowie die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion hätten eine Stabilisierung des Getreidemarktes bewirkt. Die momentan hohen Getreidepreise resultierten aus der erhöhten Nachfrage auf dem Weltmarkt und dem Boom bei der Energieerzeugung aus Biomasse, betonte Hauk. Trotz Ausdehnung der Produktion weiterhin gute Erlöse zu erwarten Ohne Stilllegungspflicht könne die Anbaufläche für den Anbau von Marktfrüchten und Nachwachsenden Rohstoffen ausgedehnt werden. Auf Grund der derzeit stabilen Märkte und hohen Erzeugerpreise sei zu erwarten, dass trotz einer Ausdehnung der Produktion die Landwirte auf dem Markt weiterhin gute Erlöse erzielen können. "Dabei brauchen wir nicht die Angst haben, dass nun alle...