Mit seinem Urteil vom 9. November 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Bedenken von Landwirten Rechnung getragen und die EU-Vorschriften zur personengenauen Veröffentlichung der Direktzahlungen für teilweise ungültig erklärt. In einer undifferenzierten, detaillierten Veröffentlichung der Empfänger hatte der EuGH eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes gesehen. Gründe der Zahlungen werden erläutert Mit dem neuen Vorschlag der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten alle Beihilfeempfänger mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang nebst genauer Beschreibung der finanzierten Maßnahmen veröffentlichen. Ausnahmen soll es...