DBV: Persönlichkeits- und Datenschutz beachten
Der Deutsche Bauernverband lehnt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Neuregelung zur Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen als unzureichend ab. Agrarkommissar Dacian Ciolos hatte die Vorschläge am 25. September 2012 in Brüssel der Presse vorgestellt.
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Mit seinem Urteil vom 9. November 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Bedenken von Landwirten Rechnung getragen und die EU-Vorschriften zur personengenauen Veröffentlichung der Direktzahlungen für teilweise ungültig erklärt. In einer undifferenzierten, detaillierten Veröffentlichung der Empfänger hatte der EuGH eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes gesehen. Gründe der Zahlungen werden erläutert Mit dem neuen Vorschlag der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten alle Beihilfeempfänger mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang nebst genauer Beschreibung der finanzierten Maßnahmen veröffentlichen. Ausnahmen soll es...