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Zahlungsansprüche künftig auch für Kern- und Steinobst

Für Kern- und Steinobstflächen gibt es künftig ebenfalls Zahlungsansprüche und das vielleicht schon im kommenden Jahr. Noch unklar ist allerdings deren Höhe. Für Diskussionsstoff war damit bei der Vorstandssitzung des Landesverbandes für Erwerbsobstbau (LVEO) in Stuttgart gesorgt, zumal auch die Probleme mit der Beschäftigung von Erntehelfern den Verband weiter umtreiben.
Veröffentlicht am
Geebnet wurde der Weg für die Aufnahme von Baumobstflächen in die Betriebsprämienregelung durch die Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung, die der EU-Agrarministerrat im Juni abgesegnet hat. Damit können bereits vorhandene Zahlungsansprüche (ZA) auch mit Kern- und Steinobstflächen aktiviert werden. Die Probleme beginnen bei der Ausweisung neuer ZA, wie die Ausführungen von Ministerialdirigent Joachim Hauck vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium deutlich machten. Kein Geld aus Brüssel für die neuen ZA Bundesweit betrifft dies rund 70.000 Hektar, 50.000 Hektar Obst- und 20.000 Hektar Baumschulflächen, hat Hauck schon mal hochgerechnet. Die Neuregelung soll bereits im nächsten Jahr greifen, wenngleich die EU zur Umsetzung bis 2010 Zeit...
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