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Mehrgefahrenversicherung: Niedrigere Versicherungssteuer

Auf einen einheitlichen, niedrigen Steuersatz für Elementarschäden bei Mehrgefahrenversicherungen haben sich am 24. Oktober 2012 die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geeinigt.

Veröffentlicht am
Künftig werden Mehrgefahrenversicherungen für Elementarschäden in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme besteuert. Bisher wird die Versicherung gegen Hagelschäden mit 0,2 Promille der Versicherungssumme besteuert. Demgegenüber wurde auf die Versicherung gegen die weiteren Elementarschäden wie Sturm, Spätfrost, Starkregen oder auch Schneelast 19 Prozent Versicherungssteuer erhoben. Mit der Einigung wird der Steuersatz für die Hagelversicherung von 0,2 auf 0,3 Promille angehoben. Im Gegenzug gilt dieser Steuersatz von 0,3 Promille künftig auch für Mehrgefahrenversicherungen. Die Änderung des Verkehrssteueränderungsgesetzes, die im Finanzausschuss am Mittwoch beschlossen wurde,...
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