Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Bundesregierung setzt Abschaffung des Branntweinmonopols um

Die Bundesregierung setzt die europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 28. November 2012 mit.
Veröffentlicht am
In der Sitzung am 28. November 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt. Nach dem im Frühjahr 2010 zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung vereinbarten Auslaufplan endet das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien (Kartoffel- und Getreidebrennereien) bereits zum 30. September 2013. Klein- und Obstbrennereien (so genannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.