Bundesregierung setzt Abschaffung des Branntweinmonopols um
Die Bundesregierung setzt die europäische Vorgabe zur Abschaffung des Branntweinmonopols um. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 28. November 2012 mit.
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In der Sitzung am 28. November 2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Branntweinmonopols beschlossen. Damit wird das Branntweinmonopol in zwei Stufen bis zum 31. Dezember 2017 abgeschafft und die im Jahre 2010 gegenüber der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung zum Auslaufen umgesetzt. Nach dem im Frühjahr 2010 zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung vereinbarten Auslaufplan endet das Branntweinmonopol für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien (Kartoffel- und Getreidebrennereien) bereits zum 30. September 2013. Klein- und Obstbrennereien (so genannte Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer) sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen im Rahmen des Branntweinmonopols noch bis zum...