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Keine Irreführung durch Aufweichung der Gentechnik-Kennzeichnungsvorschriften

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) und die SPD-Bundestagsfraktion wollen durch eine Änderung der „Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung“ die nationalen Anforderungen für eine Kennzeichnung von Lebensmittel „ohne Gentechnik“ im Vergleich zur bestehenden Regelung aufweichen. Der Deutsche Bauernverband DBV fordert eine EU-einheitliche Regelung.
   
Veröffentlicht am
Das Ziel bestehe darin, eine Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ bei tierischen Produkten bereits dann zuzulassen, wenn keine kennzeichnungspflichtigen GVO-Futtermittel für die Tierfütterung verwendet werden. Hingegen soll die bewusste Verwendung von gentechnisch produzierten Verarbeitungshilfsstoffen, Enzymen oder Futtermittelzusatzstoffen künftig einer Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ nicht mehr entgegenstehen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt diese Bestrebungen zur Aufweichung der nationalen Kennzeichnungsvorschriften entschieden ab. Damit werde der Wettbewerb in der Land- und Ernährungswirtschaft verfälscht und der Verbraucher über die tatsächliche Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen im...
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