Verwertung von Gülle in Biogasanlagen gesichert
Wirtschaftsdünger, die vor ihrer Verwendung als Dünger in Biogasanlagen verwertet werden, sind in der Regel als Nebenprodukte der Tierhaltung einzustufen und nicht als Abfall. Auf diese einheitliche Auslegung verständigten sich Bundesregierung und Bundesländer im Rahmen von Vollzugshinweisen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.
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Die jetzt gefundene Auslegung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verhindere, dass landwirtschaftlichen Betrieben mit Biogasanlagen ohne sachlichen Grund abfallrechtliche Auflagen und Genehmigungsverfahren sowie zusätzliche Überwachungs- und Berichtspflichten auferlegt werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Einigung und hebt hervor, dass die Verständigung auf einen einheitlichen Vollzug für die Biogasanlagenbetreiber enorm wichtig sei. Hiermit werde eine mehrjährige Forderung des DBV aufgegriffen und ein langer Streit über die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und das nationale Kreislaufwirtschaftsgesetz beigelegt. Nach dem europäischen Recht unterliege die Gülle in landwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich...