Bundesjagdgesetz wird angepasst
Am 20. Februar 2013 fand im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes statt. Mit der geplanten Änderung soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gerichtshof hatte das deutsche System der Jagdgenossenschaften und das Reviersystem nicht in Frage gestellt. Das Gericht hatte jedoch entschieden, dass die mit der Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Duldung der Jagdausübung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn der Eigentümer die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll nun eine Möglichkeit geschaffen werden, einzelne Grundstücke natürlicher Personen aus der Bejagungspflicht zu entlassen, wenn der Grundeigentümer in einem Verwaltungsverfahren seine ethischen Bedenken gegen die Jagd glaubhaft machen kann.
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DBV: Details zum Wildschadensersatz noch zu klären Am 20. Februar 2013 fand im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes statt. Mit der geplanten Änderung soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gerichtshof hatte das deutsche System der Jagdgenossenschaften und das Reviersystem nicht in Frage gestellt. Das Gericht hatte jedoch entschieden, dass die mit der Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Duldung der Jagdausübung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn der Eigentümer die...