Lebensmittel- und Futtermittelgesetz geändert
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend, 28. Februar 2013, das Dritte Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften beschlossen. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit.
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Durch die Reform des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) werden staatliche Behörden in Zukunft noch schneller und wirksamer auf mögliche Lebensmittelkrisen reagieren können. Durch die Gesetzesänderung werden die Zusammenarbeit der Behörden sowie die Möglichkeiten der Information der Öffentlichkeit grundlegend verbessert. Zudem wird mit der Gesetzesänderung der letzte bisher noch offene Punkt des Dioxin-Aktionsplans in nationales Recht umgesetzt. Das erklärt das BMELV am 1. März 2013. Die drei wichtigsten Aspekte der Gesetzesänderung im Überblick: Bessere Information der Öffentlichkeit Im Zuge des europaweiten Skandals um falsch deklarierte Lebensmittel mit Pferdefleisch hat sich in den vergangenen Tagen gezeigt, dass...