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Neue BHV1-Schutzverordnung in Kraft

Seit 28. März 2013 ist in Baden-Württemberg die Neufassung der BHV1-Schutzverordnung in Kraft. Sie sieht die Impfung aller Rinder eines Bestandes vor, in dem noch BHV1-Feldvirus positive Tiere, sogenannte Reagenten, gehalten und nicht unverzüglich entfernt werden.

Veröffentlicht am
Um den Bestand und andere Rinderbestände vor weiteren Infektionen zu schützen, müssen alle Rinder, auch Jungtiere ab dem neunten Lebensmonat regelmäßig geimpft werden, solange noch Reagenten im Bestand sind. Damit sollen die letzten Bestände mit Reagenten saniert und Baden-Württemberg BHV1-frei werden. Impfpflicht landesweit eingeführt Die seit Januar 2011 eingeführte Merzungsbeihilfe der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für Reagenten hat dazu beigetragen, dass Ende 2012 landesweit in weniger als sechs Prozent der Bestände nur noch knapp 5400 Reagenten stehen. Die Auswertung des Jahresberichts zur BHV1-Sanierung hat gezeigt, dass im vergangenen Jahr in rund 20 Prozent der Sanierungsbetriebe Rückschläge aufgetreten sind, da die...
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