Kommission will verbilligten Butterabsatz aussetzen
Die Europäische Kommission will mehrere Dauerausschreibungen für den verbilligten Absatz von Butter, Butterfett und Rahm aussetzen. Angesichts der derzeitigen Marktlage und des Umstands, dass es am EU-Buttermarkt wohl "noch eine Zeit lang" weder Überschüsse noch öffentliche Lagerbestände geben werde, könne man auf diese Maßnahmen einstweilen verzichten. Konkret handelt es sich dabei um den Verkauf von Butter zur Herstellung von Backwaren und Speiseeis zu ermäßigten Preisen, die Gewährung einer Beihilfe für die Verwendung von Butter, Butterfett und Rahm zur Herstellung von Backwaren und Speiseeis sowie die Zahlung von Beihilfen für den Verbrauch von Butterschmalz.
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