Übergangsregelungen bei MEKA
Übergangsregelungen bis zur endgültigen Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik haben Auswirkungen auf das Antragsjahr 2013
Im Jahr 2014 kann an Agrarumweltmaßnahmen nur teilnehmen, wer diese Maßnahmen auch 2013 durchführt. Bereits gestellte Anträge können noch bis 15. Mai geändert werden. Die Rechtsetzung zur Umsetzung der GAP-Reform ab 2014 hat sich so weit verzögert, dass die EU-Kommission nun Übergangsregelungen für das Jahr 2014 vorsieht.
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