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Übergangsregelungen bei MEKA

Übergangsregelungen bis zur endgültigen Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik haben Auswirkungen auf das Antragsjahr 2013

Im Jahr 2014 kann an Agrarumweltmaßnahmen nur teilnehmen, wer diese Maßnahmen auch 2013 durchführt. Bereits gestellte Anträge können noch bis 15. Mai geändert werden. Die Rechtsetzung zur Umsetzung der GAP-Reform ab 2014 hat sich so weit verzögert, dass die EU-Kommission nun Übergangsregelungen für das Jahr 2014 vorsieht.

Veröffentlicht am
LBV
Die Übergangsregelungen ermöglichen es, dass 2014 Agrarumweltmaßnahmen in der Zweiten Säule nach altem Recht verlängert werden dürfen. Der Neubeginn der Förderperiode wird dann erst ab 2015 erfolgen. In diesem Zusam­menhang weist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz darauf hin, dass sich daraus auch Konsequenzen für die Teilnahme an den Agarumweltprogrammen in Baden-Württemberg im Jahr 2013 ergeben können. Nach derzeitigem Stand können die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen im Jahr 2014 noch einmal nach den bisherigen Regelungen angeboten werden. Das bedeutet, dass Betriebe, deren fünfjährige Verpflichtungen bzw. die Verlängerungen Ende 2013 auslaufen, ihre Maßnahmen um ein weiteres Jahr verlängern können....
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