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Widerruf einer Beizung von Zucker- und Futterrüben

Aus für Rampart

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Beizmittels Rampart mit dem Wirkstoff Penthiopyrad widerrufen. Der Schritt betrifft den Einsatz gegen Rhizoctonia in Zucker- und Futterrüben. Grund ist die verkürzte EU-Genehmigung des Wirkstoffs – Abverkauf ist noch bis 30. April 2026, Aufbrauch bis 30. April 2027 erlaubt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 03.11.2025
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Oktober 2025 die Zulassung des Fungizids Rampart (Zulassungsnummer: 00A838-00) mit dem Wirkstoff Penthiopyrad. Rampart war zugelassen zur Beizung gegen Rhizoctonia (Rübenfäule) in Zucker- und Futterrüben.

Grund für den Widerruf ist, dass die Laufzeit der Genehmigung für den Wirkstoff Penthiopyrad gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/2027 verkürzt wurde. Der Wirkstoff wird sonst in keinem anderen Pflanzenschutzmittel in Deutschland eingesetzt.

Für Rampart gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2026 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. April 2027. Das bedeutet, dass nach Ende der Aufbrauchfrist entsprechend gebeiztes Saatgut nicht mehr ausgesät werden darf und mögliche Reste entsorgungspflichtig sind.

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