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Jeder Bienenhalter muss die Varroa-Milbe bekämpfen

Die Varroa-Behandlung von Bienenvölkern ist gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig davon, wie viele Bienenvölker jemand hält, muss jeder der Behandlungspflicht nachkommen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da Varroamilben aus unbehandelten Völkern in benachbarte Bienenvölker eindringen und diese bedrohen können. Darauf weist Dr. Stefan Berg, Leiter des Fachzentrum Bienen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim, hin.

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„Wer Bienen hält, hat heute leider auch die Varroa-Milbe im Stock. Und diese muss ausnahmslos jeder Bienenhalter bekämpfen“, betont Dr. Stefan Berg, Leiter des Fachzentrum Bienen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Das gelte auch für die wachsende Zahl der Naturfreunde, die sich aus Interesse Bienenvölker in den eigenen Garten holen. „Grundsätzlich muss jede Bienenhaltung dem zuständigen Amtstierarzt am Landratsamt angezeigt werden. Dies ist notwendig, damit im Falle von notwendigen veterinärmedizinischen Maßnahmen alle Imker und Bienenhalter informiert werden können", sagt Berg. Die Honigbiene – das einzige Insekt unter den landwirtschaftlichen Nutztieren – bekam in den letzten Jahren...
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