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EU legt Übergangsregelung für Perchlorat-Befunde fest

Im Frühjahr dieses Jahres wurde das Salz Perchlorat unter anderem in Gemüse- und Obstprodukten gefunden. Perchlorate sind oft natürlichen Ursprungs, gut wasserlöslich und vermutlich über mineralische Düngemittel (z. B. Chilesalpeter) in die Produkte gelangt. Einen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt gab es bislang nicht. Die EU hat nun eine EU-weite Übergangsregelung zu Perchlorat in Obst und Gemüse festgelegt.

 

 

 

Veröffentlicht am
Die neuen Übergangswerte für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU lauten: • Alle Lebensmittel/Obst und Gemüse = 0,5 mg/kg Mit Ausnahme von: • Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel-und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen = 0,2 mg/kg • Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie - aus Gewächshaus-/ Tunnelanbau = 1,0 mg/kg Diese Werte sind gültig, bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Gesund-heitsbehörde (EFSA) ausgearbeitet ist, die voraussichtlich im Dezember dieses Jahres vorliegen wird. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt, dass die Gemüseerzeuger eine Rechtssicherheit erhalten, die beim Einkauf von Düngemitteln beachtet...
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