Antragsstart für Investitionsförderung Weinbau
Im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, stellt die EU auch für den Zeitraum 2014 bis 2018 Finanzmittel zur Förderung des Weinbaus bereit. Ab dem 15. August nehmen die Regierungspräsidien Anträge für den Förderzeitraum 2014 bis 2018 entgegen.
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