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Antragsstart für Investitionsförderung Weinbau

Im Rahmen sogenannter nationaler Weinbudgets, die weinbautreibende Bundesländer nutzen können, stellt die EU auch für den Zeitraum 2014 bis 2018 Finanzmittel zur Förderung des Weinbaus bereit. Ab dem 15. August nehmen die Regierungspräsidien Anträge für den Förderzeitraum 2014 bis 2018 entgegen.

Veröffentlicht am
„Damit sind für die nächsten Jahre beste Rahmenbedingungen für den hiesigen Weinbau gegeben“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am 14. August in Stuttgart anlässlich der Eröffnung des Antragsverfahrens zur Investitionsförderung Weinbau. Das Antragsverfahren startet bereits jetzt, da die Förderprojekte einen zeitlichen Vorlauf bis zur Auszahlungsreife brauchen. Mit der Investitionsförderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung sollen die Strukturen im Weinbau verbessert, die Bildung von Fusionen und Kooperationen unterstützt und durch Investitionen in innovative Kellertechnik die Weinqualitäten weiter gesteigert werden. Baden-Württemberg nutzt seit 2009 das europäische Förderprogramm Förderung von Investitionen im Weinbau....
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