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Bessere Regeln für Winzer und Verbraucher

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Vorschlag zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Damit werden die bestehenden Verordnungen an die letzte Änderung des Weingesetzes angepasst und bessere Regeln für Winzer und Verbraucher verankert, teilte das Ministerium in einer entsprechenden Pressemeldung mit.
Veröffentlicht am
Eine zentrale Änderung betrifft den Hektarhöchstertrag. Künftig bemisst sich nach einem entsprechenden Antrag bei Rebsorten wie dem Riesling, die beim Auspressen weniger ergiebig sind, die mögliche Liefermenge nicht mehr pauschal am Gewicht der angelieferten Trauben, sondern an der tatsächlich ausgepressten Menge Most. „Da aus einem Kilogramm Rieslingtrauben weniger Most gepresst werden kann als aus anderen Trauben, wurden Weinbaubetriebe, die hauptsächlich Riesling erzeugen, durch die pauschale Umrechnung bislang benachteiligt. Mit der neuen Verordnung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit“, sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin. Bleser lobte die konstruktive Zusammenarbeit mit den...
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