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Förderung des ländlichen Raumes 2014 gesichert

Die Förderung des ländlichen Raumes sei im Übergangsjahr 2014 gesichert. Bund und Länder hätten Planungssicherheit für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) geschaffen. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 20. September 2013 mit.
Veröffentlicht am
Unter dem Vorsitz von Bundesministerin Ilse Aigner hat der Planungsausschuss für Agrar­struktur und Küstenschutz (PLANAK), dem neben dem Bund auch die 16 Bundesländer angehören, im Dezember 2012 eine grund­legende Reform der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums eingeleitet. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wurde weitreichend überarbeitet, neu ausgerichtet, verschlankt und an die Förderstruktur der neuen EU-Förderperiode angepasst. Planungssicherheit im Übergangsjahr 2014 Damit die Landwirte auch im Übergangsjahr 2014 trotz der Verzögerungen beim Inkrafttreten der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik Planungssicherheit haben, wurden nun im Umlaufverfahren...
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