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Derogation gekippt

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eröffnet.

Veröffentlicht am
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Länder jetzt offiziell davon unterrichtet, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eröffnet hat und dass die derzeitige Derogationsregelung im Jahr 2014 nicht mehr anwendbar ist. Das teilt das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR) mit. Nach Auffassung der EU-Kommission, so das MLR, reichen die Vorgaben der bestehenden Düngeverordnung nicht aus, um in Deutschland die Ziele der EG-Nitrat-Richtlinie hinsichtlich der geforderten Gewässerqualität zu erreichen. Die Düngeverordnung ist in Deutschland das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie. Dieses Aktionsprogramm Düngeverordnung läuft...
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