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Baden-Württemberg erwartet den Wolf

Falls der Wolf zurückkommt, ist Baden-Württemberg gut vorbereitet. Gemeinsam haben Fachleute aus Verwaltung und Verbänden den Handlungsleitfaden Wolf ausgearbeitet. Dieser Leitfaden ermöglicht es den zuständigen Behörden, bei einem Auftreten einzelner Wölfe im Land situationsangemessene Gefährdungsanalysen zu erstellen. Auf deren Grundlage kann dann mit klaren Zuständigkeiten und Kommunikationswegen sowie festgelegten Abläufen angemessen reagiert werden. Das erklärte Naturschutzminister Alexander Bonde anlässlich der Veröffentlichung des Handlungsleitfadens Wolf am Freitag, 27. Dezember 2013 in Stuttgart.

Veröffentlicht am
Der Handlungsleitfaden wurde von Fachleuten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände erstellt. Die Beteiligten haben für 2014 die Erarbeitung weiterer Maßnahmen vereinbart, um vorbereitet zu sein, falls sich mehrere Wölfe oder Wolfsrudel dauerhaft im Land ansiedeln. Schadenersatz nicht gesetzlich geregelt Bei einem Auftreten von Wölfen in Baden-Württemberg können Konflikte durch das Reißen von Nutztieren entstehen. Da kein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz für von Wildtieren verursachte Schäden besteht, haben der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der NABU-Landesverband...
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