Bis 100 Hektar darf ForstBW Kleinprivatwald weiter betreuen
In einem von der Sägeindustrie angestoßenen Verfahren gegen die von
ForstBW praktizierte Sammelvermarktung von Nadelstammholz für den privaten und kommunalen Waldbesitz hat das Bundeskartellamt jetzt einen Beschluss-Entwurf vorgelegt.
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Danach soll es dem Land Baden-Württemberg ab 1. Januar 2015 untersagt werden, die Verträge über den Holzverkauf mit Körperschaften sowie privaten Waldbesitzern mit einer Waldfläche von über 100 Hektar fortzusetzen. Dazu gehören nach Auffassung der Bonner Kartellamts-Juristen auch die Verträge über Dienstleistungen im Vorfeld des Verkaufs, wie beispielsweise das Auszeichnen der Bäume im Bestand. Ebenfalls untersagt werden sollen Dienstleistungen, die mit der Abwicklung des Holzverkaufs in Verbindung stehen, also beispielsweise die Fakturierung und Abrechnung. Dienstleistungen für Kleinprivatwaldbesitzer mit einer Waldfläche unter 100 Hektar hingegen sind von diesem Verbot nicht betroffen. Hier können die Unteren Forstbehörden im...