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Netto für Verkäufe unter Einstandspreis abgemahnt

Der Lebensmitteldiscounter Netto hat gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis verstoßen, indem er mehrfach und über eine längere Zeit Milchprodukte bis zu 40 Prozent unter dem Einstandspreis verkauft hat. Dies hat das Bundeskartellamt in Bonn in einem aktuellen Beschluss festgestellt.
Veröffentlicht am
Mit diesem Beschluss reagierten die Wettbewerbswächter auf wiederholte Beschwerden des Deutschen Bauernverbandes. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner begrüßte die Entscheidung des Bundeskartellamtes ausdrücklich. Damit würde zumindest längerfristig angelegten Preisdumping-Aktionen eine deutliche Absage erteilt. Nach Auffassung des DBV zeigt die Abmahnung jedoch auch, dass die bestehende gesetzliche Regelung nicht ausreicht. Immer wieder würden Lebensmitteldiscounter versuchen, durch Verkaufsaktionen mit billigen Milch- und Molkereiprodukten die Spielräume des bislang zulässigen „gelegentlichen“ Verkaufs unter Einstandspreis auszuschöpfen. Durch die Streichung dieses Privilegs zugunsten des Einzelhandels müsste der Praxis des Verschleuderns von...
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