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Düngeverordnung muss bedarfsgerechte Düngung sicherstellen

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in einer Erklärung zur Novellierung der Düngeverordnung klargestellt, dass die deutsche Düngeverordnung sich bewährt hat und auch in Zukunft für weitere Verbesserungen im Gewässerschutz sorgen wird. Deutschland habe im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten die europäische Nitratrichtlinie flächendeckend umgesetzt. Deshalb sei für die Landwirte die Forderung nach einer grundlegenden Novellierung der Düngeverordnung nicht nachvollziehbar. Der DBV verweist in diesem Zusammenhang auch auf die zuletzt geschaffene Verbringensverordnung.

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Das DBV-Präsidium fordert deshalb, dass sich das Düngerecht auch in Zukunft am Düngebedarf landwirtschaftlicher Kulturen orientieren muss. Realitätsferne Auflagen, übertriebene Dokumentationsanforderungen, pauschale Verbote oder Obergrenzen, wie sie von der EU-Kommission und einigen Bundesländern gefordert werden, lehnt der DBV ab. „Die Umsetzung der Düngeverordnung muss für landwirtschaftliche Betriebe leistbar sein und darf den Strukturwandel nicht zusätzlich anfachen“, so der Wortlaut der Erklärung. Der Bauernverband hat darüber hinaus „mit Nachdruck gefordert, die Datengrundlage des nationalen Nitratberichtes zu verbreitern und auf ein repräsentatives Messnetz umzustellen“. Hintergrund ist, dass das von Bund und Ländern für den...
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