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EEG-Novelle: Die Unsicherheit bleibt

Das Bundeskabinett hat gestern die Novelle zum EEG beschlossen. Der EEG-Gesetzentwurf liegt nun vor. Flexibilitätsprämie und Streichung der Bonuszahlungen sind vom Tisch. Andere Punkte werden von den Branchenkennern noch kritisiert.
Veröffentlicht am
Rueß
Die Betreiber können noch nicht aufatmen. Dr. Manfred Dederer, Biogasberater vom Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg, interpretiert das neue Gesetz so, dass, wie auch im Entwurf zuvor angekündigt, ab 1. August Grundlage für die Vergütung die Höchstbemessungsleistung der Anlage ist. Das wird für Bestandsanlagen, die beispielsweise 2012, 2013 oder 2014 zugebaut haben und noch kein volles Jahr mit der erhöhten Leistung am Netz sind, zum Problem. „Der Knackpunkt ist das volle Kalenderjahr, welches das Gesetz aber fordert“, sagt Dederer. Er rechnet vor: Hat ein Betreiber im Jahr 2012 rund 500.000 Euro für ein weiteres BHKW und sonstige Anlagen investiert und ging damit im März 2013 ans Netz, dann hat er kein volles Kalenderjahr sondern nur...
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