Neues Weingesetz verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 30. April 2014 das Achte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes auf den Weg gebracht.
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Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Weinbaus zu verbessern und den Verbrauchern mehr Orientierung zu geben. „Mit der Gesetzesänderung schafft die Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die deutsche Weinwirtschaft von der neuen EU-Maßnahme zur Absatzförderung auf dem Binnenmarkt profitieren kann. Das Programm soll dazu beitragen, die heimischen und europäischen Verbraucher gezielt darüber aufzuklären, was die Weine aus den deutschen Anbaugebieten auszeichnet und einzigartig macht“, sagte Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft am Rande der Kabinettssitzung in Berlin. In Zukunft könnten außerdem Informationskampagnen zu den Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit gefördert werden,...