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Baden-Württembergs Landtag für steuerlichen Risikoausgleich

Die Einigkeit aller Fraktionen für eine steuerliche Risikoausgleichs­rück­lage sei „ein wichtiges Zeichen“. Das sagte Karl Rombach, Agrarsprecher der CDU-Landtagsfraktion, am 30. April. Der Landesbauernverband (LBV) fordert einen solchen Risikoausgleich bereits seit Jahren. Der Landtag in Stuttgart stimmte dem Antrag der FDP-Fraktion zu, über den Bundesrat die Gesetzesinitiative zu ergeifen, um Landwirtschaftsbetrieben eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage zu ermöglichen.

Es geht darum, in der Steuerbilanz Rücklagen zur Schaffung von Liquiditätsreserven zu bilden. Vergleichbare Instrumente bestehen in Deutschland seit Langem für die Forstwirtschaft und die Versicherungsbranche. In Frankreich steht diese Möglichkeit landwirtschaftlichen Betrieben bereits offen. Landwirtschaftliche Einkommen weisen immer wieder starke jährliche Schwank­ung­en auf. Diese werden sich nach Einschätzung zahlreicher Experten durch das nicht zuletzt wegen der Auswirkungen des Klimawandels gehäufte Auftreten von Witterungsextremen sowie wachsender Volatilitäten auf den landwirtschaftlichen Märkten künftig noch verstärken.

Das Einkommensteuerrecht berücksichtige die Notwendigkeit der Risikovorsorge bisher nicht, erklärt der CDU-Agrarsprecher. Die Risikovorsorge müsse aus dem versteuerten Gewinn des landwirtschaftlichen Unternehmens getätigt werden. Durch eine Risikoausgleichsrücklage ließen sich Einkommens- und Liquiditätsrisiken verringern. Sie würde den Landwirten die Möglichkeit eröffnen, schwankende Gewinne über einen längeren Zeitraum hinaus zu glätten und die betrieb­liche Vorsorge zu stärken.

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