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Bundesverfassungsgericht

Deutscher Weinfond gesichert

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem am 24. Juni 2014 verkündeten Urteil die Verfassungsmäßigkeit der Abgaben an den Deutschen Weinfonds sowie an die gesetzlich normierten Gebietsweinwerbungen in vollem Umfang bestätigt.

Veröffentlicht am
Nach Auffassung des Gerichts ist eine Sonderabgabe zur Finanzierung einer nationalen und regionalen Absatzförderung im Weinsektor aufgrund seiner besonderen Gegebenheiten unverändert gerechtfertigt. Der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des Deutschen Weinfonds, Norbert Weber, ist über die Karlsruher Entscheidung hocherfreut. „Nachdem alle vorinstanzlichen Entscheidungen, einschließlich des Bundesverwaltungsgerichts, die Verfassungsmäßigkeit des nationalen und gebietlichen Gemeinschaftsmarketings bestätigt haben, besteht nunmehr mit der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts endlich Rechtssicherheit.“, so der DWVPräsident. „Angesichts der Struktur der deutschen...
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