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Hilfstätigkeiten ohne Sachkundenachweis Pflanzenschutz

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Liste einfacher Hilfstätigkeiten, für die kein Sachkundenachweis im Pflanzenschutz notwendig ist, wenn sie unter Verantwortung und Aufsicht durch eine sachkundige Person ausgeübt werden (§ 9 Abs. 5 Nr. 1 Pflanzenschutzgesetz) und die in BW als Regelbeispiele gelten.
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