De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Zu den De-minimis-Behilfen im Agrarsektor hat das Bundesministerium ein neues Merkblatt veröffentlicht. Darin wird die Anwendung des neuen Rechts erläutert.
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Seit 1. Januar 2014 neue EU-Verordnung zu De-minimis-Beihilfen
Seit 1. Januar 2014 gilt die neue EU-Verordnung (EU-VO) zu De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.
Neues Merkblatt des Bundesministeriums veröffentlicht
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu aktuell ein Merkblatt herausgegeben, das die Anwendungsmodalitäten des neuen EU-Rechts näher erläutert.
Das neue BMEL-Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor ist anbei als Download abrufbar.
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