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Neues Merkblatt veröffentlicht

De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor

Zu den De-minimis-Behilfen im Agrarsektor hat das Bundesministerium ein neues Merkblatt veröffentlicht. Darin wird die Anwendung des neuen Rechts erläutert.

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Seit 1. Januar 2014 neue EU-Verordnung zu De-minimis-Beihilfen

Seit 1. Januar 2014 gilt die neue EU-Verordnung (EU-VO) zu De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.

Neues Merkblatt des Bundesministeriums veröffentlicht

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu aktuell ein Merkblatt herausgegeben, das die Anwendungsmodalitäten des neuen EU-Rechts näher erläutert.

Das neue BMEL-Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor ist anbei  als Download abrufbar.

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