Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Bundeskabinett schnürt Paket

Die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kommt voran. Das Bundeskabinett brachte am 30. Juli 2014 weitere Gesetzesänderungen auf den Weg. Der Bundesrat muss noch zustimmen, damit das Gesetzespaket zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) hat die Bundesregierung ein weiteres Gesetzesvorhaben beschlossen. Am 30. Juli 2014 wurde vormittags das Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Bundeskabinett verabschiedet.

Anforderungen an Betriebsführung und Standards für den Erhalt von Flächen neu geregelt

Mit dem Gesetz sollen die durch die GAP-Reform geänderten EU-rechtlichen Vorgaben zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung und zu den Standards für den Erhalt von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand („Cross-Compliance“) umgesetzt werden. Durch die Cross-Compliance wird sichergestellt, dass Landwirte die EU-Förderung nur dann in voller Höhe erhalten, wenn sie strenge Anforderungen an den Umweltschutz, die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie den Tierschutz einhalten. Dazu soll das bisherige Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz als Agrarzahlungen-Verpflichtungsgesetz neu gefasst werden. Des Weiteren sollen datenschutzrechtliche Anforderungen an die Abwicklung der EU-Direkt-zahlungen konkretisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Datenströme zwischen Landwirten, Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden.

Bundesrat muss noch zustimmen

Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Die Länderkammer muss dem geplanten Vorhaben zustimmen, damit das Gesetzespaket zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.

Bundeskabinett hat noch weitere Vorhaben beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2014 noch weitere Vorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen:

  • Im Agrarstatistikgesetzes sollen Vorschriften über die Statistik pflanzlicher Erzeugung sowie die Agrarstrukturerhebung an neue Rahmenbedingungen im EU-Recht angepasst werden.
  • Außerdem sollen Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts aktualisiert und entbürokratisiert werden.
Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.