Informationsblatt zur Fruchtartendiversifizierung
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Landwirte müssen ab 2015 so genannte Greening-Anforderungen erfüllen, wenn sie die Betriebsprämie beantragen. Neben dem Dauergrünlanderhalt und der Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen ist die Fruchtartendiversifizierung eine Greening-Bedingung.
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