DBV-Informationen zur GAP
Informationsblatt zur Fruchtartendiversifizierung
Informationsblatt als PDF zum Download
Landwirte müssen ab 2015 so genannte Greening-Anforderungen erfüllen, wenn sie die Betriebsprämie beantragen. Neben dem Dauergrünlanderhalt und der Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen ist die Fruchtartendiversifizierung eine Greening-Bedingung.
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Die wesentlichen Punkte der Umsetzung des Greening ab 2015 stehen fest. An dieser Stelle wird in den kommenden Wochen und Monaten über die Details der Greening-Umsetzung informiert. Ein erstes Informationsblatt zur Fruchtartendiversifizierung können Sie unten herunterladen.