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Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)

Systemwechsel darf Mittelstand nicht gefährden

Neues EEG-Vergütungssystem muss einfach und verständlich sein

Der im neuen Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Umstieg auf ein Ausschreibungssystem wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) kritisch bewertet. Bereits ab dem Jahr 2015 sollen die Vergütungshöhen für Strom aus Fotovoltaik-Freiflächenanlagen durch Ausschreibungen ermittelt werden. Ab 2017 soll der grundsätzliche Umstieg für alle anderen erneuerbaren Energien erfolgen, berichtet der DBV.

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Amstutz
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Zu den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu dieser Thematik vorgestellten Eckpunkten hat der DBV Stellung genommen. Der DBV fordert vor allem, dass die Akteursvielfalt nicht beeinträchtigt werden dürfe und das neue System für den Mittelstand zugänglich und finanzierbar bleiben müsse. Der Umstieg müsse für die Anlagenbetreiber einfach, verständlich und transparent gestaltet werden, fordert der Bauernverband.

Darüber hinaus dürfen im Sinne eines konsequenten Flächenschutzes keinesfalls neue Anreize für eine Nutzung wertvoller landwirtschaftlicher Produktionsflächen für Fotovoltaik-Anlagen geschaffen werden, heißt es in der DBV-Stellungnahme. Stattdessen seien hierfür vorrangig versiegelte Flächen, Konversionsflächen und Dachflächen zu nutzen. Der DBV lehnt die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächen auf einem 110-Meter-Streifen an Auto- und Eisenbahnen strikt ab, dies führe noch zu zusätzlichen Flächenzerschneidungen. Für den DBV steht fest, dass eine unmittelbare Übertragung der Fotovoltaik-Eckpunkte auf Biogas- und Biomasseanlagen aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten keinesfalls in Betracht komme. Denn die Stromerzeugung aus Bioenergie biete besondere Vorteile hinsichtlich Verlässlichkeit, Verfügbarkeit und Regelbarkeit, die nicht außer Acht gelassen werden dürften.
 

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