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DBV zur Direktzahlungen-Verordnung

Greening-Regelungen zu spät

Viele Detailregelungen zum Greening kommen zu spät. Das kritisiert der Deutsche Bauernverband (DBV). Die Landwirte könnten so bei der Herbstaussaat nicht mehr reagieren, moniert der DBV am 28. August 2014.
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass viele Detailregelungen zur Umsetzung des Greening ab 2015,

  • etwa bei den Randstreifen und
  • den Leguminosen für ökologische Vorrangflächen,

zu spät kommen und die Landwirte bei der jetzt anstehenden Herbstaussaat nicht mehr reagieren können.

Regelungen zur Umsetzung der GAP-Reform zügig beschließen

Der DBV appelliert an Bund und Länder, die Regelungen zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) so zügig wie möglich zu beschließen, damit die Landwirte Klarheit über die Vorgaben haben. Grundsätzlich unterstütze der DBV den Ansatz des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die verschiedenen Umsetzungsoptionen im Rahmen des EU-rechtlich Möglichen pragmatisch auszugestalten.

Option 'Zwischenfrüchte auf Vorrangflächen' praktikabel umsetzen

Besonders wichtig ist es für den DBV gerade mit Blick auf das Einführungsjahr 2015, dass die Option der Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen über Zwischenfrüchte flexibel und praktikabel umgesetzt wird. Doch hier droht neue Bürokratie und Verunsicherung durch die Direktzahlungen-Verordnung. Denn der Verordnungsentwurf sieht vor, den maximalen Anteil von 60 Prozent einer Kulturart in der Mischung anhand des „Anteils der keimfähigen Samen der Mischung" zu bestimmen. Dies ist jedoch nach Einschätzung von Landwirten und Pflanzenzüchtern keineswegs praktikabel, da

  • bei vielen Zwischenfrüchten keine verlässlichen Daten über Tausendkorngewicht vorliegen.
  • Zudem könne die Keimfähigkeit der Saatgutmischung je nach Lagerdauer im landwirtschaftlichen Betrieb schwanken.

Der DBV fordert, stattdessen auf die üblichen Angaben im Saatguthandel zurückzugreifen, wonach Saatgutmischungen nach dem Gewichtsanteil auf dem Etikett gekennzeichnet werden müssen. Dies wäre eine klare, überprüfbare Definition, so der Bauernverband.

GAP-Reform bringt zusätzliche Bürokratie

Die GAP-Reform bringt aus Sicht des DBV unzweifelhaft zusätzliche Bürokratie für die Landwirte mit sich, vor allem beim Aktiven Landwirt und beim Greening.

Der im Verordnungsentwurf angegebene Bürokratiekostenaufwand von 81.550 Euro ist nach Einschätzung des DBV unverständlich niedrig angesetzt.

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