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Anwendung des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz

Die Anwendung des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wirft nach wie vor zahlreiche rechtliche, technische wie auch wirtschaftliche Fragen auf. Das Seminar "Energierecht für PV-Anlagenbetreiber, Solarinstallateure, Netzbetreiber und Berate" am 5. Dezember in Kassel behandelt die Schwierigkeiten, welche durch die komplizierten Regelungen des EEG und die zum Teil vorhandenen Gesetzeslücken immer wieder auftreten.
Veröffentlicht am
Durch die Novelle wurde das EEG auf mehr als 20 Paragrafen erweitert. Netzbetreiber müssen erweiterte Pflichten beachten. Die Regelungen für Abnahmevergütung und Übertragung des Stroms sind wesentlich verändert worden und umfassen jetzt unter anderem ein Vertragskoppelungsverbot für Einspeiseverpflichtungen, ein Aufrechnungsverbot gegenüber den Anlagenbetreibern sowie die Möglichkeit im Wege der einstweiligen Verfügung einen vorläufigen Netzanschluss durchzusetzen. In juristischer Hinsicht sind die Änderungen in weiten Teilen zu begrüßen. Denn viele Fragen, die in der Vergangenheit zu erheblicher Verunsicherung und zu langen Gerichtsverfahren geführt haben, wurden berücksichtigt. Da die Rechte insbesondere der Anlagenbetreiber verbessert...
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