Baden-Württemberg: Solarthermie & Co. ab 1. Januar 2008 Pflicht
Der Landtag von Baden-Württemberg hat soeben das bundesweit erste „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ beschlossen. "Mit der Ökopflicht erreichen wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg, die Klimaschutzziele zu erreichen", erklärte Umweltministerin Tanja Gönner. Von der über die Regierungsfraktionen hinausgehenden Zustimmung und dem damit zum Ausdruck kommenden Schulterschluss gehe das wichtige Signal aus, dass in Baden-Württemberg der Klimaschutz ernst genommen und als gemeinsame Herausforderung betrachtet werde. "Wir ziehen geschlossen an einem Strang. Das wird die Menschen überzeugen helfen, sich für den Klimaschutz zu engagieren", so Umweltministerin Gönner.
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Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor. Die baden-württembergische SPD lobte zwar die Idee zur Ökopflicht, stimmte aber gegen das Gesetz, weil es die 8.900 Landesimmobilien ausnimmt. Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor. In Baden-Württemberg gehe knapp ein Drittel des Kohlendioxidausstoßes von jährlich rund 74 Millionen Tonnen auf das Konto Heizen und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden. "In diesem Sektor gibt es enorme Potenziale, den...