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Landesjagdgesetz

Bauernverband fordert vollen Wildschadensersatz

Landesjagdgesetz greift massiv in das Eigentumsrecht ein

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg gebilligt und diesen dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Der Landesbauernverband (LBV) sieht in dem jetzigen Entwurf vor allem einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Jagdrechtsinhaber und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen und lehnt daher den vorgelegten Entwurf vollständig ab.

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LBV-Referent Heiner Klett bei der öffentlichen Anhörung im Landtag zum Jagdgesetz am Dienstag, den 7. Oktober 2014
LBV-Referent Heiner Klett bei der öffentlichen Anhörung im Landtag zum Jagdgesetz am Dienstag, den 7. Oktober 2014Screenshot: Landtag BW
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Landwirte sollen zukünftig für Wildschäden im Mais nur noch mit 80 Prozent des Schadens entschädigt werden. Es ergibt sich weder aus europarechtlichen noch aus nationalen Vorschriften, dass der landwirtschaftliche Anbau einer bestimmten Kulturpflanze nicht ordnungsgemäß sein könnte. Der Bauernverband kritisiert, dass der Anbau von Mais mit einem Abzug beim Wildschadensersatz bestraft wird und sieht bei der vorgesehenen Regelung einen dirigistischen Eingriff in den landwirtschaftlichen Betrieb und dessen Anbauplanung. Der LBV fordert daher die Beibehaltung des vollen Schadenersatzanspruches.

Laut Entwurf kann der Landwirt zwar eine volle Entschädigung bei Mais bekommen, wenn er nachweist, dass er die üblichen und allgemein zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden unternommen hat. Diese Regelung ist jedoch viel zu unbestimmt und wird unzählige Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben.

Der Landesbauernverband zweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Regelung des Wildschadensersatzes beim Mais an. Zudem provoziere die Landesregierung durch die eingeschränkte Schwarzwildbejagung einen Anstieg von Wildschäden in der Landwirtschaft. Aufgrund zahlreicher Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht und die Abschaffung bewährter Instrumente wie beispielsweise das Vorverfahren in Wildschadensersatzsachen zur Vermeidung langwieriger Rechtstreitigkeiten, lehnt der LBV das neue Jagdgesetz ab.
 

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