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Russisches Import-Embargo

Obst- und Gemüsebauern können Beihilfen beantragen

Russisches Import-Embargo: Baden-württembergische Obst- und Gemüsebauern können ab sofort EU-Sonderstützungsmaßnahmen beantragen

Die Europäische Union hat auf Grund der Auswirkungen des russischen Einfuhrstopps für bestimmte Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Ende September 2014 zeitlich befristete Sonderstützungsmaßnahmen für den Sektor Obst und Gemüse beschlossen.

Veröffentlicht am
Rueß
„Mit dem Inkrafttreten der nationalen Durchführungsverordnung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft am 18. Oktober 2014 sind nun das Verfahren und die spezifischen Anforderungen in Deutschland geregelt. Diese Sonderunterstützungsmaßnahmen können ab sofort von Erzeugern und anerkannten Erzeugerorganisationen in Anspruch genommen werden“, sagte der Amtschef des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, am Dienstag (21. Oktober) in Stuttgart. Mit den Sonderstützungsmaßnahmen können in Deutschland Marktrücknahmen bei Äpfeln, Birnen und Kohl für den Direktverzehr durchgeführt werden. Die aus dem Markt genommenen Produkte können ausschließlich zur kostenlosen Verteilung an...
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