Pflanzenschutzmittel richtig lagern
Die etwas ruhigere Zeit im Winter sollte genutzt werden, um die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu kontrollieren. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:
• Das Lager sollte trocken und sauber gehalten werden.
• Der Lagerraum muss verschlossen und gegen unbefugten Zutritt gesichert sein.
• Für den Fall von Leckagen sollten Chemikalienbinder und Lappen bereitliegen (nach Benutzung über die Schadstoffsammlung entsorgen).
• Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Danach ist eine ausreichende Wirksamkeit nicht mehr in jedem Fall gegeben.
• Die Führung einer Lagerliste erleichtert die Übersicht über den Lagerbestand.
• Gesamtmengen bis 200 kg dürfen genehmigungsfrei gelagert werden.
• Bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Gefahrensymbol T+ (Sehr giftig) beträgt die höchste genehmigungsfreie Lagermenge 50 kg.
Bei der Durchsicht der Lager sollte ein besonderes Augenmerk auf Pflanzenschutzmittel gerichtet werden, deren Zulassung beendet oder widerrufen ist. Für viele Mittel besteht nach Ende der Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht gemäß § 15 Pflanzenschutzgesetz. Informationen zur Entsorgungspflicht finden Sie auf den Internetseiten der Zulassungsbehörde (www.bvl.bund.de). Die Liste der betroffenen Mittel können Sie auch an den Unteren Landwirtschaftsbehörden einsehen.
Die Entsorgung erfolgt über die Landkreise. Zudem organisiert die deutsche Pflanzenschutz-Industrie mit dem PRE-System (www.pre-service.de) die Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel und anderer Chemikalien aus der Landwirtschaft. Die Sammelstellen und Termine für 2015 sind noch nicht festgelegt.
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