Bauernverband will steuerliche Gewinnpauschalierung erhalten
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Der Deutschen Bauernverband (DBV) hat am 24. November 2014 die Notwendigkeit und die Vorteile betont, dass landwirtschaftliche Betriebe auch künftig die steuerliche Gewinnpauschalierung nutzen können.
Bauernverband: Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen erhalten
- In der Bundestagsanhörung des Finanzausschusses zum Zollkodexanpassungsgesetz unterstützte der DBV das Vorhaben der Regierungskoalition, die für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bedeutsame Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu erhalten.
- Gleichzeitig mahnt der DBV, bei den anstehenden Änderungen darauf zu achten, steuervereinfachende Regelungen beizubehalten und Mehrbelastungen zu vermeiden.
Gewinnermittlung nach Paragraph 13 a in der Praxis bewährt
Bundesweit ermitteln rund 150.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen. Nach Ansicht des DBV hat sich die pauschale Gewinnermittlung nach Paragraph 13 a Einkommensteuergesetz in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis bewährt und gilt als gelungenes Beispiel für eine bürokratiearme und effiziente Besteuerung. Positiv ist zu bewerten, dass auch kleinen Betrieben, die nur Forstwirtschaft, Weinbau oder auch Binnenfischerei betreiben, künftig die pauschale Gewinnermittlung offen steht.
Kritik an Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen
Kritisch sieht der DBV dagegen
- die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen, die durch den Verkauf betriebseigener Maschinen entstehen, sowie
- die Streichung der Abzugsfähigkeit von Pachtzahlungen und Schuldzinsen.
Die abschließende Beratung des Zollkodexanpassungsgesetzes durch den Bundestag ist für den 5. Dezember 2014 vorgesehen, vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates kann die Neuregelung des § 13 a Einkommenssteuergesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
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