Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Gewinnermittlung nach Paragraph 13 a

Bauernverband will steuerliche Gewinnpauschalierung erhalten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt sich für den Erhalt der steuerlichen Gewinnpauschalierung nach Paragraph 13 a des Einkommensteuergesetzes ein. Das erklärte er in der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 24. November 2014.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Der Deutschen Bauernverband (DBV) hat am 24. November 2014 die Notwendigkeit und die Vorteile betont, dass landwirtschaftliche Betriebe auch künftig die steuerliche Gewinnpauschalierung nutzen können.

Bauernverband:  Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen erhalten

  • In der Bundestagsanhörung des Finanzausschusses zum Zollkodexanpassungsgesetz unterstützte der DBV das Vorhaben der Regierungskoalition, die für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bedeutsame Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu erhalten.
  • Gleichzeitig mahnt der DBV, bei den anstehenden Änderungen darauf zu achten, steuervereinfachende Regelungen beizubehalten und Mehrbelastungen zu vermeiden.

Gewinnermittlung nach Paragraph 13 a in der Praxis bewährt

Bundesweit ermitteln rund 150.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen. Nach Ansicht des DBV hat sich die pauschale Gewinnermittlung nach Paragraph 13 a Einkommensteuergesetz in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis bewährt und gilt als gelungenes Beispiel für eine bürokratiearme und effiziente Besteuerung. Positiv ist zu bewerten, dass auch kleinen Betrieben, die nur Forstwirtschaft, Weinbau oder auch Binnenfischerei betreiben, künftig die pauschale Gewinnermittlung offen steht.

Kritik an Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen

Kritisch sieht der DBV dagegen

  • die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen, die durch den Verkauf betriebseigener Maschinen entstehen, sowie
  • die Streichung der Abzugsfähigkeit von Pachtzahlungen und Schuldzinsen.


Die abschließende Beratung des Zollkodexanpassungsgesetzes durch den Bundestag ist für den 5. Dezember 2014 vorgesehen, vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates kann die Neuregelung des § 13 a Einkommenssteuergesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.