Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Europäischen Union

Bonde für bundesweites GVO-Verbot

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt für Länderoption

In den kommenden Monaten stehen in Brüssel und in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wichtige Entscheidungen zu Fragen der Gentechnik an. Unter anderem geht es um weitere Importzulassungen von gentechnisch veränderten Produkten, die Erlaubnis für den Anbau gentechnisch veränderter Sorten sowie die Verhandlungen zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP, bei dem es auch um gentechnisch veränderte Produkte geht.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Amstutz
Artikel teilen:

„Wir erwarten vom Bund, dass er endlich hart Position bezieht gegen die Risikotechnologie Gentechnik auf dem Acker. Bundesagrarminister Schmidt muss das Anbauverbot für Genpflanzen auf Bundesebene einheitlich und rigoros umsetzen. Mit jeder angebauten Gentechnik-Pflanze wird es nämlich schwieriger, Lebensmittel nach dem ‚Ohne Gentechnik‘-Standard herzustellen“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde vor Unternehmerinnen und Unternehmern bei einer Fachveranstaltung Freitag (13. März) in Freiburg.

Schmidt macht GVO-Anbauverbote zur Ländersache

Minister Christian Schmidt hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Opt-out-Regelung vorgelegt - Der CSU-Politiker begründete dies in einer von den Grünen veranlassten Aktuellen Stunde im Bundestag mit der notwendigen Rechtssicherheit eines Anbauverbots, die auf diese Weise am ehesten zu erreichen sei. Bei der Opposition stieß Schmidt damit auf scharfe Kritik.

Hintergrundinformationen:

Die geplante so genannte Opt-out-Regelung sieht die Möglichkeit vor, dass die Mitgliedsstaaten in begründeten Fällen den Anbau EU-weit zugelassener Genpflanzen auf ihrem Territorium untersagen können. Die Regelung ist das Ergebnis einer Grundsatzeinigung auf EU-Ebene nach mehrjährigen Diskussionen. Ein Bundesgesetz zur Umsetzung dieser Regelung in Deutschland soll im Herbst 2015 in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat angekündigt, dieses Verbot jedoch nicht flächendeckend umzusetzen, sondern die Verantwortung dafür per Gesetz an die Länder abzugeben. Statt einer einvernehmlichen rechtsicheren Entscheidung für das gesamte Bundesgebiet, wie es die Länder übereinstimmend fordern, soll es zukünftig 16 unterschiedliche Regelungen geben. Das führt nicht nur zu zahlreichen Rechtsunsicherheiten für die vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die Flächen an und über Landesgrenzen hinweg bewirtschaften, sondern verursacht einen enormen bürokratischen Aufwand. Im Falle einer nicht flächendeckenden Lösung in Europa und auch in Deutschland ist zu befürchten, dass sich risikobedingt die Aufwendungen der Land- und Ernährungswirtschaft erhöhen, um in ihren jeweiligen Wertschöpfungsketten auch zukünftig den „ohne Gentechnik“-Standard sicherstellen zu können.

Maßnahmen des Landes für eine GVO-freie Landwirtschaft
Das Land Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren für eine GVO-freie Landwirtschaft eingesetzt und vielfältige Maßnahmen ergriffen:

  • Baden-Württemberg ist seit 2012 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen, das sich für gentechnikfreie Landwirtschaft einsetzt.
  • Landeseigene Flächen werden nur mit der Verpflichtung verpachtet, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen.
  • In den landwirtschaftlichen Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, werden ausschließlich GVO-freie Futtermittel verfüttert.
  • Im Rahmen eines umfangreichen Saatgut-Monitorings bei Mais, Sojabohnen und Raps wird die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat geprüft.
  • Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher liefert ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei heimisch erzeugtem Mais, Soja, Raps und Leinsaat Hinweise auf mögliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.
  • Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig Rohstoffe, Futtermittel und Lebensmittel auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen und die korrekte Kennzeichnung.
  • Der Gentechnik-Erlass vom Mai 2014 soll bestimmte naturschutzfachlich be-sonders hochwertige Flächen vor Beeinträchtigungen durch einen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen schützen.
  • Im Rahmen der Nutzung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg wird bei tierischen Produkten auf eine GVO-freie Fütterung umgestellt, Teilbereiche sind jetzt schon umgestellt. Bei pflanzlichen Produkten ist eine Nutzung des Zeichens nur bei Gentechnikfreiheit möglich.

 

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.