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Pflanzenschutz Sonderkulturen

Zulassungen aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Spintor (Wirkstoff: Spinosad) gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) ergänzt: Das Mittel kann im gleichen Zeitraum von 120 Tagen (ab dem 15. Mai 2015 bis zum 11. September 2015) auch im Gewächshaus zur Anwendung kommen.
In Erdbeere im Freiland und im Gewächshaus ist das Mittel für 120 Tage ab dem 1. Juni 2015 bis 28. September 2015 zugelassen. Nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf kann im Entwicklungsstadium 85 bis 87 mit 0,2 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen möglich. Wartezeit: ein Tag. Spintor ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

In Süß- und Sauerkirschen sind Danadim Progress (ab dem 1. Mai 2015 bis 28. August 2015) und Perfekthion (ab dem 15. Mai 2015 bis 11. September 2015), Wirkstoff: Dimethoat, für 120 Tage gegen die Kirschfruchtfliege zugelassen. Die Mittel können nach der Blüte im Mai/Juni, Entwicklungsstadium 75 bis 81, nach Befallsbeginn bei Warndienstaufruf mit 0,25 l/ha und m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha (insgesamt nicht mehr als 0,75 l/ha und Jahr) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 28 Tage.

Veröffentlicht am
BVL
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