Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) vom 24. Juni bis zum 21. Oktober 2016 befristet für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) im Freiland ab fortgeschrittener Fruchtreife bis Pflückreife (BBCH 85 - 87) in himbeerartigem Beerenobst (auch im Gewächshaus, ausgenommen Herbsthimbeere), johannisbeerartigem Beerenobst, Heidelbeerarten und Holunder mit 0,0375 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen. Wartezeit: drei Tage.
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